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ETS  – Effiziente
T r a n s p o r t  S y s t e m e

Hohenzollernstr. 33
45888 Gelsenkirchen

+49 176 80638863
info@ets‑transport.de

ets‑transport.de

01.01.2025


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ETS Transport

Inhaber: Imadeddin Hallak
(Einzelunternehmen)

Hohenzollernstraße 33, 45888 Gelsenkirchen
Telefon: +49 176 806 388 63 · E‑Mail: info@ets‑transport.de · Web: https://ets‑transport.de
Stand: 01. Januar 2025

https://ets‑transport.de/


ETS  – Effiziente
T r a n s p o r t  S y s t e m e

Hohenzollernstr. 33
45888 Gelsenkirchen

+49 176 80638863
info@ets‑transport.de

ets‑transport.de

01.01.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen ETS Transport – Inhaber: Imadeddin Hallak – und dem Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen wie Umzüge, Transporte, Lagerungen, Entsorgungen, Montagen, Verpackungsdienste sowie sonstige logistische Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ETS Transport ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch tatsächliche Ausführung der Leistungen durch ETS Transport zustande.
Mit Erteilung des Auftrags – unabhängig von der Form – bestätigt der Kunde, die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine gesonderte Unterzeichnung der AGB ist nicht erforderlich.

3. Beauftragung Dritter

ETS Transport ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer, Frachtführer oder externe Dienstleister einzusetzen. ETS Transport haftet dabei für die sorgfältige Auswahl und Anweisung dieser Dritten. Der Kunde erklärt sich mit deren Einsatz ausdrücklich einverstanden.

4. Leistungen und Zusatzleistungen

Die von ETS Transport zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot. Darüber hinaus gehende oder erst nach Auftragserteilung erkennbare Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
Hierzu zählen unter anderem: Demontage und Montage von Möbelstücken, Einrichtung von Halteverbotszonen, Transport mit Möbellift, Verpackungsleistungen, Einlagerungen, zusätzliche Fahrten, Entsorgungen und Sondertransporte.
ETS Transport ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen ohne schriftliche oder dokumentierte Zustimmung zu erbringen.

5. Nichtdurchführbare Leistungen

Einzelleistungen, wie z. B. der Abbau von Möbeln, können entfallen, wenn sich diese aus technischen, sicherheitsrelevanten, baulichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen lassen.
In solchen Fällen ist ETS Transport nicht zur Leistung verpflichtet und schuldet dem Kunden keine Ersatzleistung oder Preisreduktion.
Für bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Personaldisposition, Arbeitszeit oder Materialeinsatz) bleibt der Vergütungsanspruch anteilig bestehen.

6. Unvollständige oder falsche Angaben

Der Kunde ist verpflichtet, ETS Transport alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu:

  • Umfang und Art des Umzugsgutes (z. B. Anzahl Möbel, Kartons, Volumen)

  • Zugangssituationen (z. B. Etagen, Aufzüge, Parkplatzmöglichkeiten)

  • Besonderheiten wie zerbrechliche, schwere oder empfindliche Gegenstände

  • mögliche Gefahrenquellen (z. B. Treppen ohne Geländer, steile Zufahrten)

Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, trägt er sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden. ETS Transport ist berechtigt, die Leistungen entsprechend anzupassen oder, bei erheblichem Mehraufwand, die Durchführung abzulehnen.

7. Schätzungen, Besichtigungen und Zusatzaufwand

7.1 Sofern das Angebot ohne vorherige Vor‑Ort‑Besichtigung erstellt wurde, beruhen alle Angaben zu Zeitaufwand, Transportvolumen, Fahrzeugbedarf und Personal nur auf den Informationen des Kunden. Solche Angaben gelten als unverbindliche Schätzungen. Eine Abweichung von bis zu 25 % des Gesamtaufwandes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.2 Ergibt sich am Tag der Durchführung, dass zusätzliche Fahrzeuge, Personal oder Hilfsmittel erforderlich sind (z. B. wegen höherem Transportvolumen oder schwer zugänglichen Gebäuden), trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

7.3 Auch bei erfolgter Vor‑Ort‑Besichtigung können unvorhergesehene Abweichungen auftreten (z. B. mehr Umzugsgut, geänderte Bedingungen). In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, 50 % der entstehenden Zusatzkosten (z. B. für einen weiteren Transporter) zu übernehmen. Die restlichen 50 % trägt ETS Transport, sofern kein Verschulden des Kunden vorliegt.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Durchführung des Auftrags. Dazu gehören insbesondere:

  • Freihalten aller Zugänge, Treppenhäuser und Wege

  • rechtzeitige Beantragung von Halteverbotszonen (sofern nicht durch ETS Transport übernommen)

  • Sicherstellung der Zugänglichkeit der Räumlichkeiten zur vereinbarten Zeit

  • Anwesenheit bei Be‑ und Entladung zur Kontrolle der übergebenen Gegenstände

  • sofortige Information über unvorhergesehene Änderungen

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zu transportierenden Gegenstände, Möbelstücke sowie den Zustand der Wohnung (z. B. Türrahmen, Böden, Fensterbänke) vor Durchführung des Umzugs fotografisch zu dokumentieren und auf Anforderung vorzulegen.

8.2 Ohne diese Beweisdokumentation gilt ein später geltend gemachter Schaden als nicht durch ETS Transport verursacht.

9. Transportsicherungen

Der Kunde stellt sicher, dass alle empfindlichen oder beweglichen Teile an Geräten und Möbeln ordnungsgemäß gesichert sind – insbesondere bei Waschmaschinen (Transportsicherung), Fernsehern, Hifi‑Anlagen, Computern, Glasplatten usw.
ETS Transport übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf fehlende oder fehlerhafte Sicherungen zurückzuführen sind. Eine Prüfungspflicht der Mitarbeiter besteht nicht.

10. Gefährliches Transportgut

Der Kunde ist verpflichtet, ETS Transport vorab in Textform über die Mitnahme gefährlicher Güter zu informieren. Dazu zählen insbesondere:

  • entzündliche oder explosive Stoffe (z. B. Gaskartuschen)

  • ätzende oder giftige Substanzen (z. B. Reinigungsmittel)

  • Waffen oder Munition

  • gesundheitsschädliche oder radioaktive Materialien

Solche Gegenstände dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ETS Transport befördert werden.
Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Ausschluss der betroffenen Güter vom Transport sowie zu einem vollständigen Haftungsausschluss. Der Kunde trägt sämtliche daraus entstehenden Konsequenzen, Kosten und Schäden.

11. Installationen

Die Mitarbeiter von ETS Transport sind – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart – nicht berechtigt, folgende Arbeiten auszuführen:

  • Elektroinstallationen (z. B. Lampen, Herdanschlüsse)

  • Gas- und Wasseranschlüsse (z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen)

  • Sanitär-, Netzwerk- oder Antennenanschlüsse

  • Bohr- und Dübelarbeiten an Wänden oder Decken

Erfolgen solche Arbeiten dennoch auf Wunsch des Kunden, geschieht dies ausschließlich auf dessen Risiko. ETS Transport übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für Funktionsfehler, Installationsmängel oder Folgeschäden.

12. Verpackung

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde für die sach- und transportsichere Verpackung seines Umzugsgutes verantwortlich. Dazu gehört insbesondere:

  • Stabilität von Kartons (kein Überladen oder Unterfüllen)

  • Schutz empfindlicher Güter mit geeignetem Material (z. B. Luftpolsterfolie)

  • gesicherte Verschlüsse und Kennzeichnungen

Verletzungen dieser Pflichten können zu Haftungsausschlüssen führen (vgl. § 20).
Ein Verpackungsservice durch ETS Transport ist auf Wunsch verfügbar und wird separat berechnet.

13. Lagerung

Für Einlagerungen gelten zusätzlich die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB), welche dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt werden.

13.1 ETS Transport haftet für die ordnungsgemäße Lagerung des Gutes gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den ALB.
13.2 Eine weitergehende Haftung oder Ersatzpflicht besteht nicht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
13.3 Die Lagerkosten sowie der Transport in und aus dem Lager werden gesondert berechnet.

14. Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Leistungserbringung, unmittelbar nach vollständiger Entladung, ohne Abzug fällig.
14.2 Akzeptierte Zahlungsmethoden sind: Barzahlung, EC-/Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
14.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags ist ETS Transport berechtigt, das Umzugsgut gesichert im Fahrzeug zu belassen. Die Mitarbeiter dürfen bis zur Zahlung vor Ort verbleiben.
14.4 Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wird ausdrücklich geltend gemacht.
14.5 Bei Zahlungsverzug behält sich ETS Transport das Recht vor, das Umzugsgut auf Kosten des Kunden einzulagern oder zurückzuhalten (§ 419 HGB).

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden

15.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ETS Transport schriftlich anerkannt sind.
15.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

16. Abtretung

ETS Transport ist berechtigt, auf Wunsch des Ersatzberechtigten sämtliche Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag – sofern eine Transportversicherung abgeschlossen wurde – gemäß § 421 Abs. 1 HGB an den Kunden oder einen benannten Dritten abzutreten.
Eine Abtretung sonstiger Ansprüche durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ETS Transport.

17. Trinkgelder

Trinkgelder an das eingesetzte Personal sind ausschließlich freiwillige Leistungen des Kunden und werden nicht mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Sie gelten nicht als Teil der Vergütung und können von ETS Transport weder eingefordert noch als Nachlass auf den Auftragswert angerechnet werden.

18. Kostenerstattung durch Dritte

Hat der Kunde einen Anspruch auf Kostenerstattung (z. B. durch Arbeitgeber, Behörden oder andere Dritte), so bleibt er bis zur vollständigen Zahlung durch diese Dritten gegenüber ETS Transport vollumfänglich und gesamtschuldnerisch zahlungspflichtig.
Eine direkte Zahlungsanweisung an ETS Transport ist ausdrücklich zu vereinbaren; andernfalls ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.

19. Haftung

19.1 ETS Transport haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 425 ff. HGB, für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung entstehen.
19.2 Die gesetzliche Haftung ist auf einen Betrag von EUR 620,00 pro Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Vertragserfüllung benötigt wird.
19.3 Im Falle des Verlusts wird der Marktwert des Gutes ersetzt. Bei Beschädigungen wird der ermittelte Minderwert ersetzt.

20. Haftungsausschlüsse

ETS Transport haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stau, Streiks)

  • unzureichende oder fehlerhafte Verpackung durch den Kunden

  • nicht fachgerecht gesicherte Gegenstände

  • eigenständiges Verladen oder Entladen durch den Kunden

  • Beförderung in Behältern, die nicht von ETS Transport bereitgestellt oder überprüft wurden

  • die natürliche Beschaffenheit des Umzugsgutes (z. B. Bruch, Rost, Schimmel)

  • Transport lebender Tiere oder Pflanzen ohne schriftliche Sondervereinbarung

  • fehlerhafte Angaben oder unterlassene Hinweise des Kunden zu Besonderheiten

21. Transportversicherung

21.1 ETS Transport weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen (z. B. Neuwert-, All‑Risk- oder Valorenversicherung). Diese deckt Schäden über die gesetzliche Haftungsgrenze hinaus ab.
21.2 Die Kosten für eine solche Zusatzversicherung trägt der Kunde. Auf Wunsch vermittelt ETS Transport den Kontakt zu einem Versicherungsunternehmen.
21.3 Eine Versicherung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande. ETS Transport haftet nicht für etwaige Ablehnungen oder Verzögerungen des Versicherers.

22. Schadensanzeige und Dokumentation

22.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden unmittelbar bei Entladung und im Beisein eines Mitarbeiters von ETS Transport zu prüfen und schriftlich festzuhalten.
22.2 Verdeckte Schäden sind spätestens am folgenden Kalendertag nach Durchführung der Leistung schriftlich und spezifiziert zu melden.
22.3 Die Meldung muss folgende Bestandteile enthalten:
 • Beschreibung des Schadens
 • Foto- oder Videodokumentation
 • Ort und Zeitpunkt der Feststellung
 • Unterschrift eines ETS‑Mitarbeiters (sofern möglich)
22.4 Erfolgt die Schadensanzeige nicht fristgerecht oder ohne hinreichende Dokumentation, sind Ersatzansprüche ausgeschlossen – es sei denn, ETS Transport trifft grobes Verschulden.

23. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen ETS Transport verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 439 HGB).
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

24. Rücktritt und Kündigung

24.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dabei gelten folgende Rücktrittskosten (Stornopauschalen):

  • bis 14 Tage vor dem Umzugstermin: kostenlos

  • 13 bis 7 Tage vorher: 25 % des Auftragswertes

  • 6 bis 1 Tag vorher: 50 %

  • am Umzugstag oder bei Nichtantreten: 75 %

24.2 ETS Transport ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:

  • der Kunde falsche Angaben gemacht hat

  • vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden

  • sich die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, als unzumutbar oder unmöglich erweist

25. Gebäudeschäden

25.1 Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Fußböden, Wänden, Decken oder Treppenhäusern sind spätestens am Tag des Umzugs schriftlich an ETS Transport zu melden.
25.2 Die Beweislast liegt beim Kunden; dieser muss nachweisen, dass der Schaden durch ETS Transport verursacht wurde – vorzugsweise durch Vergleich der Vorher‑Nachher‑Fotodokumentation.
25.3 Bei unterlassener oder verspäteter Meldung besteht kein Anspruch auf Ersatz.
25.4 ETS Transport haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Schadens.

26. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen, Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von ETS Transport in 45888 Gelsenkirchen, Hohenzollernstraße 33, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Für Lagerverträge oder Rücknahmen gilt ebenfalls dieser Ort, sofern keine anderweitige Adresse in der Auftragsbestätigung genannt wird.

27. Versicherungsnachweis

ETS Transport verfügt über eine gültige Betriebshaftpflicht‑ sowie Transportversicherung.
Der Nachweis dieser Versicherungen wird dem Kunden auf Verlangen in geeigneter Form (z. B. Kopie oder Versicherungsbestätigung) zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf zusätzliche Deckungssummen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

28. Entsorgung von Verpackungsmaterial

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, sämtliches Verpackungs- und Füllmaterial nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auf Wunsch kann ETS Transport die Entsorgung gegen eine separate Vergütung übernehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht ohne schriftliche Zusatzvereinbarung.

29. Kommunikation

Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen und Mitteilungen, insbesondere Kündigungen, Nachträge und Schadensanzeigen, bedürfen der Textform (Brief, E‑Mail, Fax).
Einfache mündliche Aussagen oder Telefongespräche gelten nicht als rechtsverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
E‑Mails an die auf www.ets‑transport.de angegebenen Adressen gelten als formwirksam.

30. Datenschutz

30.1 ETS Transport erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der DSGVO (Datenschutz‑Grundverordnung) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
30.2 Die Daten werden nur zur Bearbeitung und Abwicklung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich.
30.3 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website https://ets‑transport.de.

http://www.ets‑transport.de/
https://ets‑transport.de/

31. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

Hinweis zur Gültigkeit der AGB
Mit Erteilung eines Auftrags – gleichgültig ob schriftlich, elektronisch, mündlich oder telefonisch – bestätigt der Kunde ausdrücklich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollständig akzeptiert zu haben.
Sie werden damit fester Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen ETS Transport und dem Kunden.


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